Verkehrsministerkonferenz bestätigt erneut Kennzeichenliberalisierung

(Köln, 6. Oktober 2011)
Der Bund soll die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) anpassen, um die Wiedereinführung ausgelaufener und auslaufender Kfz-Kennzeichen unbürokratisch zu ermöglichen.

Auf der heutigen Sitzung der Verkehrsministerkonferenz in Köln haben die Verkehrminister der Länder den Beschluß gefasst, die Bundesregierung erneut aufzufordern, die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) so zu ändern, damit die "Alt-Kennzeichen" unbürokratisch eingeführt werden können.

Bereits im April 2011 hatten die Länder per Beschluß die Bundesregierung zur Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung aufgefordert. Daraufhin hatte das Bundesverkehrsministerium einen FZV-Änderungsvorschlag gemacht, bei dem die Länder per eigener Rechtsverordnung pro Landkreis mehrere Kennzeichen zulassen können.

Dieser Änderungsvorschlag ist an sich bereits positiv, geht den Ländern aber nicht weit genug. Weil es damit von jedem einzelnem Land abhängt, ob und wie "Alt-Kennzeichen" erlaubt werden.

Deswegen haben die Länder heute erneut eine Änderung der FZV gefordert, damit es auch ohne zutun jedes einzelnen Landes möglich ist - das bedeutet Rückenwind für die Städte.

Durch den heutigen Beschluß der Länder Verkehrsminister ist die Einführung der Alt-Kennzeichen zwar immer noch kein Selbstläufer, aber besonders für Städte in NRW ein großer Vorteil - denn die Landesregierung von NRW ist bisher kein Befürworter der Kennzeichenliberalisierung - um so besser wenn die Wiedereinführung der früheren Kennzeichen also ohne Beteiligung der Landesregierung NRW stattfinden kann.